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Anerkennungen / Hochschulwechsel

Im Bachelorstudiengang Psychologie an der Universität Siegen können auf Antrag in anderen Studiengängen und/oder an anderen Hochschulen erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt werden, soweit eine Äquivalenz gegeben ist. Die Äquivalenz wird dann festgestellt, wenn die Studien- und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und Anforderungen denen des Bachelorstudiengangs Psychologie an der Universität Siegen im Wesentlichen entsprechen.

Verfahrensablauf: 

  1. Das Formular Antrag auf Anerkennung erbrachter Leistungen (zu finden im Download-Bereich) wird ausgefüllt und zusammen mit weiteren für die Anerkennung erforderlichen Dokumenten bei der Studienkoordination eingereicht.
    • Dokumente
    • Leistungsnachweise/Leistungsübersichten der Hochschule (Transcript of Records, Zeugnis etc.)
    • Auszüge aus der Studienordnung/Prüfungsordnung (nur der erbrachten Leistungen)
    • Auszüge aus dem Modulhandbuch (nur der erbrachten Leistungen)
    • Hausarbeiten/Bachelorthesis/Klausuren 
    • (Leistungsnachweise als beglaubigte Kopien einreichen oder normale Kopien + Original zur Sichtprüfung vorlegen)
  2. Die Dokumente werden an die jeweiligen Modulbeauftragten weitergeleitet
  3. Die Modulbeauftragten geben eine Empfehlung zur Anerkennung ab
  4. Über die Anerkennung entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss
  5. Das Prüfungsamt teilt der/dem Studierenden das Ergebnis der Anerkennung mit und verbucht gegebenenfalls die anerkannten Leistungen

 

Hochschulwechsel/Quereinstieg

Wenn Sie Leistungen in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Universität in einem größeren Umfang erbracht haben, können Sie sich diese anerkennen lassen und eine Einstufung in ein höheres Semester im Psychologie Studiengang an der Universität Siegen vornehmen. Der Verfahrensablauf gleicht dem oben beschriebenen Ablauf.

Bitte beachten Sie, dass ein Höherstufungsverfahren erst geprüft wird, wenn in einem höheren Semester Kapazitäten frei sind. Die Prüfung Ihrer Unterlagen wird somit frühestens im September für das Wintersemester oder im März für das Sommersemester vorgenommen.

Sollten Kapazitäten in einem höheren Semester vorhanden sein, wird geprüft, wie viele Leistungspunkte Ihnen anerkannt und für welches höhere Semester Sie eingestuft werden können. Die Informationen über die anerkannten Leistungen sowie einen Höherstufungsbescheid senden wir Ihnen postalisch zu. Der Höherstufungsbescheid muss bei der Einschreibung im Studierendensekretariat eingereicht werden.

Bitte beachten Sie die jeweiligen Fristen des Studierendensekretariats für die Einschreibung in ein höheres Fachsemester. Nach Ablauf der geltenden Fristen werden keine Höherstufungsbescheide mehr ausgestellt.

https://www.uni-siegen.de/zsb/bewerbung/hoeheresfachsemester.html

 

 
 
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