Berufsbezogenes Praktikum
Ab dem Sommersemester 2023 soll der Praktikumsbericht per Mail an den Praktikumsbeauftragten Dr. Kristian Kleinke (mit CC an das Prüfungsamt Psychologie) gesendet werden. Reichen Sie den Bericht bitte im pdf-Format ein und benennen Sie die Datei nach folgendem Muster:
Modulnummer_Nachname_Vorname.pdf, also z.B. 5PSYMA08_Mustermann_Max.pdf
Falls Sie Ihr Praktikum geteilt haben und mehrere Berichte erstellen müssen, so fassen Sie diese bitte in einer einzelnen pdf-Datei zusammen.
Das Praktikumsheft (ohne den Bericht) muss im Original (adressiert an Dr. Kristian Kleinke) eingereicht werden.
Achten Sie bitte darauf, dass die Praktikumsbescheinigungen
- den Namen der anleitenden Person mit Berufsbezeichnung,
- Stempel und
- Originalunterschrift (keine Kopien, Scans, o.ä.) enthalten.
Wichtig: für Studierende des BSc ab FPO 2020 ist die Unterschrift eines/r approbierten Psychotherapeuten/in erforderlich. Außerdem darf das berufsqualifizierende Praktikum erst angetreten werden, wenn der oder die Studierende bereits 60 LP erworben hat. Dem Praktikumsheft ist darüber hinaus ein Sona-Ausdruck (und ggf. noch alte VP-Bescheinigungen) beizulegen.
Sie können die Unterlagen per Post an
Universität Siegen
Fakultät V - Department Psychologie
z.Hd. des Praktikumsbeauftragten
Dr. Kristian Kleinke
Postfach
D-57068 Siegen
senden oder in einen unserer Hausbriefkästen am Obergraben 23 bzw. auf der Rückseite des AR-NA-Gebäudes einwerfen.
Eine Anmeldung zur SL des Praktikumsmoduls in Unisono ist nicht erforderlich. Die Leistungspunkte werden nach Prüfung der Unterlagen durch das Prüfungsamt gutgeschrieben.
Praktikum nach FPO 2020-1
Die Studierenden absolvieren ein berufsbezogenes Praktikum, das aus einem Orientierungspraktikum und einem berufsqualifizierenden Praktikum besteht.
Dauer: Das Orientierungspraktikum dauert 150 Stunden, das berufsqualifizierenden Praktikum 240 Stunden. Das berufsbezogene Praktikum ist teilbar in mehrere Teilabschnitte und kann im Block oder studienbegleitend durchgeführt werden. Ein Teilabschnitt darf jeweils die Dauer von 2 Wochen nicht unterschreiten.
Bericht: Weitere 30 Stunden werden für das begleitende Lesen von Literatur und das Erstellen eines Praktikumsberichts veranschlagt. In diesem wird die Praktikumserfahrung durch Reflektion des eigenen Handelns und Auseinandersetzung mit der Anwendbarkeit psychologischer Erkenntnisse zur Lösung berufspraktischer Aufgaben nachbearbeitet.
Zeitpunkt: In der Regel finden die Praktika in der vorlesungsfreien Zeit statt. Das berufsqualifizierende Praktikum darf frühestens nach dem ersten Studienjahr abgeleistet werden und soll bis zu Beginn der Vorlesungszeit des 6. Fachsemesters abgelegt worden sein. Die Arbeitszeiten richten sich nach den Vorgaben der Praktikumsinstitution.
Betreuung: Die Praktika werden in der Regel von einer/einem in der Praktikumsinstitution tätigen approbierten Psychotherapeuten/in betreut. Für ein Masterstudium in Klinischer Psychologie und Psychotherapie gemäß Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO), gelten bestimmte Vorgaben für die Betreuung. Details stehen in der FPO.
Institution: Das berufsbezogene Praktikum kann bei allen privaten und öffentlichen Einrichtungen im Inland abgeleistet werden, die eine Anschauung von berufspraktischen psychologischen Tätigkeiten zu vermitteln. Es gelten die entsprechenden Anforderungen der gemäß Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO). Details stehen in der FPO.
Auslandspraktikum: Ein Praktikum im Ausland ist lediglich als zusätzliches freiwilliges Praktikum möglich. Da die notwendigen Anforderungen gemäß Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) für Pflichtpraktika nicht gegeben sind.
Die für das Praktikum relevanten Dokumente finden Sie im Download-Bereich.
Praktikum nach FPO 2018-1
Die Studierenden absolvieren ein berufsbezogenes Praktikum von insgesamt 12 Wochen Dauer.
Dauer: Die Studierenden sind für insgesamt 300 Stunden, wahlweise zusammenhängend oder in zwei Teilen (hier darf jeder Teilabschnitt die Dauer von 2 Wochen nicht unterschreiten), in einem Berufsfeld der Psychologie tätig. Dabei wird von einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 25 Stunden pro Woche ausgegangen, so dass sich insgesamt 12 Wochen ergeben.
Bericht: Weitere 30 Stunden werden für das begleitende Lesen von Literatur und das Erstellen eines Praktikumsberichts veranschlagt. In diesem wird die Praktikumserfahrung durch Reflektion des eigenen Handelns und Auseinandersetzung mit der Anwendbarkeit psychologischer Erkenntnisse zur Lösung berufspraktischer Aufgaben nachbearbeitet.
Zeitpunkt: In der Regel finden die Praktika in der vorlesungsfreien Zeit statt. Das Praktikum soll bis zu Beginn der Vorlesungszeit des 6. Fachsemesters abgelegt worden sein. Die Arbeitszeiten richten sich nach den Vorgaben der Praktikumsinstitution.
Betreuung: Die Praktika werden in der Regel von einer/einem in der Praktikumsinstitution tätigen ausgebildeten Psychologen/in (mit Master- oder Diplom-Abschluss in Psychologie) betreut. Sind in der Institution keine Psycholog/Innen tätig, kann mit der Fachstudienberatung über Alternativen gesprochen werden.
Institution: Das berufsbezogene Praktikum kann bei allen privaten und öffentlichen Einrichtungen im In- und Ausland abgeleistet werden, die geeignet sind, dem Studierenden eine Anschauung von berufspraktischer Tätigkeit zu vermitteln. Tätigkeiten als studentische Hilfskraft innerhalb von Forschungsprojekten und praxisbezogenen Lehrveranstaltungen (z. B. Anleitung von Sozialkompetenztrainings) können als Berufspraktikum anerkannt werden. Eine Anerkennung der Tätigkeit als studentische Hilfskraft als Berufspraktikum ist nur bis zu einem Volumen von maximal 5 LP möglich. Wird eine Tätigkeit als PsychotherapeutIn angestrebt, sollte das Praktikum dringend in einer entsprechenden Einrichtung absolviert werden.
Die für das Praktikum relevanten Dokumente finden Sie im Download-Bereich.