..
Suche
Hinweise zum Einsatz der Google Suche
Personensuchezur unisono Personensuche
Veranstaltungssuchezur unisono Veranstaltungssuche
Katalog plus

Praktikum - berufspraktische Tätigkeit


Die Studierenden absolvieren berufspraktische Tätigkeiten von insgesamt 12 Wochen Dauer.

Dauer: Die Studierenden sind für insgesamt 330 Stunden, wahlweise zusammenhängend oder in zwei Teilen, in einem Berufsfeld der Psychologie tätig. Dabei wird von einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 27,5 Stunden pro Woche ausgegangen, so dass sich insgesamt 12 Wochen ergeben. Das Praktikum ist teilbar in maximal zwei Teile, die eine Dauer von 2 Wochen nicht unterschreiten dürfen. Es können entweder zwei inhaltlich verschiedene Praktika zu insgesamt 12 Wochen (z. B. je 6 Wochen) oder ein Praktikum zu 12 Wochen absolviert werden.

Bericht: Weitere 30 Stunden werden für das begleitende Lesen von Literatur und das Erstellen eines Praktikumsberichts veranschlagt. In diesem wird die Praktikumserfahrung durch Reflektion des eigenen Handelns und Auseinandersetzung mit der Anwendbarkeit psychologischer Erkenntnisse zur Lösung berufspraktischer Aufgaben nachbearbeitet.

Zeitpunkt: In der Regel finden die Praktika in der vorlesungsfreien Zeit statt. Die berufspraktische Tätigkeit soll bis zu Beginn der Vorlesungszeit des 4. Fachsemesters abgelegt worden sein. Die Arbeitszeiten richten sich nach den Vorgaben der Praktikumsinstitution.

Betreuung: Die Praktika werden in der Regel von einer/einem in der Praktikumsinstitution tätigen ausgebildeten Psychologen/in (mit Master- oder Diplom-Abschluss in Psychologie) betreut. Sind in der Institution keine Psycholog/Innen tätig, kann mit der Fachstudienberatung über Alternativen gesprochen werden.

Institution:
 Die berufspraktische Tätigkeit kann bei allen privaten und öffentlichen Einrichtungen im In- und Ausland abgeleistet werden, die geeignet sind, dem Studierenden eine Anschauung von berufspraktischer Tätigkeit zu vermitteln. Tätigkeiten als studentische Hilfskraft innerhalb von Forschungsprojekten und praxisbezogenen Lehrveranstaltungen (z. B. Anleitung von Sozialkompetenztrainings) können als Berufspraktikum anerkannt werden. Eine Anerkennung der Tätigkeit als studentische Hilfskraft als Berufspraktikum ist nur bis zu einem Volumen von maximal 6 LP möglich. Wird eine Tätigkeit als PsychotherapeutIn angestrebt, sollte das Praktikum dringend in einer entsprechenden Einrichtung absolviert werden.

Die für das Praktikum relevanten Dokumente finden Sie im Download-Bereich.

 

Ab dem Sommersemester 2023 soll der Praktikumsbericht per Mail an den Praktikumsbeauftragten Dr. Kristian Kleinke (mit CC an das Prüfungsamt Psychologie) gesendet werden. Reichen Sie den Bericht bitte im pdf-Format ein und benennen Sie die Datei nach folgendem Muster:

Modulnummer_Nachname_Vorname.pdf, also z.B. 5PSYMA08_Mustermann_Max.pdf

Falls Sie Ihr Praktikum geteilt haben und mehrere Berichte erstellen müssen, so fassen Sie diese bitte in einer einzelnen pdf-Datei zusammen.


Das Praktikumsheft (ohne den Bericht) muss im Original (adressiert an Dr. Kristian Kleinke) eingereicht werden.

Achten Sie bitte darauf, dass die Praktikumsbescheinigungen
- den Namen der anleitenden Person mit Berufsbezeichnung,
- Stempel und
- Originalunterschrift (keine Kopien, Scans, o.ä.) enthalten.


Sie können die Unterlagen per Post an

Universität Siegen
Fakultät V - Department Psychologie
z.Hd. des Praktikumsbeauftragten
Dr. Kristian Kleinke
Postfach
D-57068 Siegen

senden oder in einen unserer Hausbriefkästen am Obergraben 23 bzw. auf der Rückseite des AR-NA-Gebäudes einwerfen.

Eine Anmeldung zur SL des Praktikumsmoduls in Unisono ist nicht erforderlich. Die Leistungspunkte werden nach Prüfung der Unterlagen durch das Prüfungsamt gutgeschrieben.

 

 
Suche
Hinweise zum Einsatz der Google Suche