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Bachelorarbeit

In ihrer Bachelorarbeit führen die Studierenden in der Regel eine empirische Studie zu einer psychologischen Fragestellung durch, die vollständig bearbeitet und darüber berichtet wird. Sie wird in der Regel im sechsten Semester geschrieben.

Eine Liste aktuell angebotener Bachelorarbeitsthemen für den Bachelorstudiengang Psychologie finden Sie in dem regelmäßig aktualisierten Moodle-Kurs Abschlussarbeiten Studiengänge Psychologie. Bei Interesse an einem der Themen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem genannten Ansprechpartner auf. In diesem Moodle-Kurs listen alle Professuren des Instituts für Psychologie ihre aktuell verfügbaren Bachelorarbeits-Themen auf. Diese Bachelorarbeiten können ausschließlich von Studierenden des Bachelorstudiums Psychologie bearbeitet werden. Studierende anderer Studiengänge wenden sich bitte direkt an die Dozierenden.

Folgende Regeln gelten für den Bewerbungsprozess:

  • Sie können sich ab dem 15.07. für ein Thema oder für einen Platz bei einem Dozierenden bewerben, müssen das aber jetzt noch nicht tun.
  • Sie dürfen sich zu einer Zeit aber nur bei einem Dozierenden bewerben.
  • Der jeweilige Dozierende wird innerhalb von ca. einer Woche antworten.
  • Wenn Sie eine Zusage erhalten, haben Sie den Platz. Wenn Sie eine Absage erhalten, bewerben Sie sich bei Ihrer zweiten Wahl. 

Zulassung: Zur Bachelorarbeit kann nur zugelassen werden, wer mindestens 120 LP nachweisen kann. Bitte reichen Sie den Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit im Prüfungsamt ein. Planen Sie den Bearbeitungszeitraum grds. so, dass das Ende der Bearbeitungsfrist auf einen Öffnungstag des Prüfungsamts fällt. Damit ist gewährleistet, dass Sie bis zum letzten Tag Ihrer Frist die Möglichkeit haben Ihre Arbeit im Prüfungsamt abgeben zu können. Wird nach der Zulassung das Thema der Bachelorarbeit nochmal verändert, muss eine Zustimmungserklärung der Erstgutachterin/ des Erstgutachters eingereicht werden (dies sollte bereits vor Abgabe der Arbeit erfolgen!). Aus organisatorischen Gründen sollte der Antrag mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Bearbeitungsbeginn eingereicht werden.

Zeit und Umfang: Die Bearbeitungszeit beträgt 12 Wochen ab Zulassung. Üblich ist bei empirischen Studien aber ein Beginn vor der offiziellen Zulassung, weil die Datenerhebung sich über Monate erstrecken kann und unerwartete Ereignisse auftreten können. Der Umfang der Bachelorarbeit soll 60 Seiten (inkl. Literaturverzeichnis, exkl. Anhang) in der Regel nicht überschreiten. Die Arbeit muss ein Titelblatt, eine Inhaltsübersicht und ein Literaturverzeichnis enthalten. Das Thema der Bachelorarbeit kann nur einmal innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Die Arbeit muss in zweifacher gebundener und in einfacher digitaler Form (auf einem mit Matrikelnummer und Namen beschrifteten digitalen Speichermedium ohne Passwortschutz) spätestens am letzten Tag der Bearbeitungszeit im Prüfungsamt (Raum AR-NB 0136) abgegeben werden. Bei der digitalen Form soll eine weitere identische digitale Version der Abschlussarbeit eingereicht werden, die ausschließlich den Text der Arbeit beinhaltet. Das heißt, es soll ein zweites PDF auf dem Speichermedium sein, dass nur den Text beinhaltet (Zusammenfassung, Einleitung, Methoden Ergebnisse, Diskussion), also ohne Deckblatt, Inhalts- und Abkürzungsverzeichnis, Literaturverzeichnis, Plagiatserklärung.

Schriftliche Versicherung: Der Arbeit ist folgende vollständig ausgefüllte, unterschriebene und datierte schriftliche Versicherung als letzte Seite beizufügen: Schriftliche Versicherung
Nicht verwendete Programme sind mit einer "0" (Nicht verwendet) zu bestätigen! Die Whitelist dient nur zu Ihrer Information und muss nicht mit abgedruckt werden.

GutachterInnen: Der Prüfling kann eine Erstgutachterin bzw. einen Erstgutachter vorschlagen.

Weitere Informationen finden Sie in der Prüfungsordnung. Diese und weitere Formulare finden Sie im Download-Bereich.

 

 
 
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