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FAQ

Fragen Allgemein Bachelor / Psychotherapie

Welchen Abschluss habe ich nach dem Bachelor?

Bachelor of Science (B.Sc.)

Wie lange dauert die Regelstudienzeit?

6 Semester (3 Jahre)

Ist der Bachelor Psychologie berufsrechtlich anerkannt?

Ja, der Bachelor Psychologie mit der Fachprüfungsordnung von 2020 (FPO-20) ist berufsrechtlich anerkannt.

Handelt es sich um einen polyvalenten Bachelor?

Ja.

Qualifiziert mich der Bachelorabschluss zur Aufnahme eines Masterstudiums mit dem Schwerpunkt Psychotherapie?

Ja, sofern es sich um einen berufsrechtlich anerkannten Master im Sinne der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO 2020) handelt.

Bietet die Universität Siegen einen Master mit Schwerpunkt Psychotherapie an?

Ab dem Wintersemester 2023/24 gibt es einen Master Klinische Psychologie und Psychotherapie im Sinne der PsychThApprO 2020.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?

Bitte beachten Sie zuerst die nachstehenden FAQ! Sollten dennoch Fragen zum Bachelor Psychologie offen bleiben, wenden Sie sich bitte an die Studienkoordination: studienkoordiantion(at)psychologie.uni-siegen.de. Bei Fragen hinsichtlich Prüfungen, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt: prüfungsamt(at)psychologie.uni-siegen.de.

 

Fragen zu Wechsel / Anerkennung von Leistungen

Ich habe bereits ein Studium der Sozialpädagogik / Soziale Arbeit o. ä. begonnen. Kann ich in ein höheres Fachsemester wechseln?

Zunächst bedarf es für einen Wechsel in ein höheres Fachsemester freier Kapazitäten. Bitte fragen Sie vorher an, ob diese vorhanden sind.
Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie hier Anerkennung/Hochschulwechsel.

Ich möchte ein Zweitstudium der Psychologie beginnen und habe bereits Sozialpädagogik, Soziale Arbeit o. ä. studiert. Kann ich mir Leistungen anrechnen lassen?

Voraussichtlich nicht. Sie müssen Leistungen im Sinne der PsychThApprO 2020 vorweisen können. I. d. R. weisen andere Studiengänge solche Leistungen nicht auf. Dennoch würde Ihr Einzelfall im Falle eines eingegangenen Antrags auf Anrechnung überprüft werden.

Ich studiere bereits an einer anderen Universität Psychologie und möchte wechseln. Was ist zu tun?

Ein Wechsel ist zunächst abhängig von freien Plätzen im höheren Fachsemester. Bitte erkundigen Sie sich hierüber beim Prüfungsamt für Psychologie: prüfungsamt@psychologie.uni-siegen.de.
Sollte ein Wechsel möglich sein, finden Sie hier eine Anleitung, um sich bereits erbrachte Leistungen anerkennen zu lassen und in ein höheres Fachsemester eingestuft werden können.

 

Fragen zu Praktika

Wie viele Praktika muss ich im Bachelor absolvieren?

Im Rahmen des Bachelors sind berufspraktische Einsätze vorgesehen, welche in einem berufsbezogenen Praktikum (15 LP) und einem forschungsorientierten Praktikum (6 LP) absolviert werden.

Was ist das berufsbezogene Praktikum?

Das berufsbezogene Praktikum besteht aus einem Orientierungspraktikum im Umfang von 150 Stunden (5 LP) und einem berufsqualifizierenden Praktikum im Umfang von 240 Stunden (8 LP). Darüber hinaus sind 30 Stunden (1 LP) für das begleitende Lesen von Literatur und das Erstellen eines Praktikumsberichts (zum berufsqualifizierenden Praktikum) vorgesehen. Weitere 30 Stunden (1 LP) entfallen auf Versuchspersonenstunden.

Wie wird das berufsbezogene Praktikum absolviert?

Das berufsbezogene Praktikum ist in mehrere Abschnitte teilbar und kann im Block oder studienbegleitend absolviert werden.

Wo kann ich das Orientierungspraktikum absolvieren?

Das Orientierungspraktikum kann bei allen privaten und öffentlichen Einrichtungen abgeleistet werden, die geeignet sind, der oder dem Studierenden eine Anschauung von berufspraktischen psychologischen Tätigkeiten zu vermitteln, die den Anforderungen nach PsychThAppO 2020 entsprechen.

Dies bedeutet, dass das Orientierungspraktikum im Sinne des §14 PSychThApprO in interdisziplinären Einrichtungen, zur Prävention oder Rehabilitation, zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit stattfinden muss, sofern dort Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten tätig sind.

Wo kann ich das berufsqualifizierende Praktikum absolvieren?

Das berufsqualifizierende Praktikum darf erst abgeleistet werden, wenn 60 LP erworben wurden.

Das berufsqualifizierende Praktikum kann bei allen privaten und öffentlichen Einrichtungen abgeleistet werden, die geeignet sind, der oder dem Studierenden eine Anschauung berufspraktischer psychologischer Tätigkeit zu vermitteln, die den Anforderungen nach PsychThAppro 2020 entsprechen.

Des bedeutet, dass das berufsqualifizierende Praktikum im Sinne des §15 PsychThApprO in einer stationären, teilstationären oder ambulanten Einrichtung der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen oder neuropsychologischen Versorgung oder in diesen Einrichtungen vergleichbaren Einrichtungen der Prävention oder Rehabilitation, sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder in sonstigen Bereichen der institutionellen Versorgung abzuleisten ist, sofern dort Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten tätig sind und welche vom Prüfungsausschuss anerkannt worden sind. Ein Teil des berufsqualifzierenden Praktikums kann in der psychotherapeutischen Hochschulambulanz (in Form mind. eines Projektseminars, jeweils 2 SWS) absolviert werden.

Wo kann ich das forschungsorientierte Praktikum absolvieren?

Das forschungsorientierte Praktikum (6 LP) im Sinne des §13 PsychThApprO besteht aus zwei Teilen, dem Experimentalpraktikum I und II, welche in zwei aufeinanderfolgenden Semestern absolviert werden.

Wer darf den Praktikumsnachweis im Praktikumsheft unterschreiben?

Bei Studienbeginn vor 2020 gilt, dass jede Person unterschreiben darf, die für das spezielle Tätigkeitsgebiet eine geeignete Fachkunde hat, nachgewiesen durch einen in- oder ausländischen Masterabschluss oder äquivalenten Abschluss. Dies muss nicht notwendigerweise ein/e Psychologe/-in sein. Das Praktikum kann sowohl im Inland als auch im Ausland geleistet werden.

Bei Studienbeginn ab WiSe2020/21 gilt: (Fall A) Wenn aus den eingereichten Praktikumsunterlagen “offensichtlich” ist, dass die Voraussetzungen der PsychThApprO erfüllt sind, darf den Nachweis jede Person unterschreiben, die von der Praktikumsstelle dazu beauftragt wurde. Dies ist im Regelfall die unmittelbar anleitende Person, der / die leitende Arzt / Ärztin oder Psychologe / Psychologin oder auch die Personalabteilung. Dass die Voraussetzungen der PsychThApprO erfüllt sind, kann im Regelfall beispielsweise bei psychiatrischen oder psychosomatischen Kliniken, Tageskliniken oder Reha-Einrichtungen angenommen werden. (Fall B) Wenn nicht “offensichtlich” ist, dass die Voraussetzungen der PsychThApprO erfüllt sind (z.B. bei Beratungsstellen), so muss dies unbedingt gesondert nachgewiesen werden. Dies kann beispielsweise durch Unterschrift und Stempel der approbierten Person erfolgen. Wichtig ist hier lediglich die Approbation für Psychotherapie (Kinder / Jugendliche oder Erwachsene), nicht die Berufsgruppe. Es ist also unerheblich ob dies beispielsweise ein:e psychologische:r oder ärztliche:r Psychotherapeut:in ist.

Mit dem Praktikum sollen Studierende u.a. die in Deutschland geltenden institutionellen, strukturellen und rechtlichen Rahmenbedingungen kennenlernen.

Sind Praktika anrechenbar, die vor dem Studium abgeleistet wurden?

Praktikumstätigkeiten, die vor dem Beginn des Studiums abgeleistet worden sind, können auf Antrag der studierenden Person auf das Orientierungspraktikum angerechnet werden. Allerdings ist dies nur möglich, wenn diese Tätigkeiten keine wesentlichen Unterschiede zu den in Absätzen 1 bis 3 des §14 PsychThApprO geregelten Anforderungen aufweisen.

Kann ich Praktika im Ausland absolvieren?

Praktika im Ausland können anerkannt werden, wenn sieäquivalent zu einem Praktikum im Inland sind, Details dazu finden Sie hier. Falls Sie ein Auslandspraktikum planen, melden Sie sich so früh wie möglich bei der Studienkoordination.

Kann ein Heilpraktiker mit einer auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkten Erlaubnis das Praktikum bescheinigen?

Dies ist nicht möglich, da diese nicht als Psychotherapeuten im Sinne der PsychThAppro gelten.

Wie leiste ich die Versuchspersonenstunden ab?

Informationen hinsichtlich der Versuchspersonenstunden finden Sie hier.

An wen wende ich mich bei Fragen zum Praktikum?

Lesen Sie vorab unbedingt die Informationen zum berufsbezogenen Praktikum auf den Internetseiten des Instituts für Psychologie. Ferner können Sie im Download-Bereich die Formulare, Merkblätter und FPOs hinsichtlich Praktika durchlesen.
Bei allgemeinen Fragen zum Praktikum wenden Sie sich bitte an die Studienkoordination: studienkoordination(at)psychologie.uni.siegen.de
Bei spezifischeren Anliegen oder Fragen zu Anerkennungen, wenden Sie sich bitte an den Praktikumsbeauftragten Dr. Kleinke.

 

 
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