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Prüfungsamt

Das Prüfungsamt Psychologie ist zuständig für die

  • Beratung bei Prüfungsangelegenheiten,
  • Verbuchung anerkannter Leistungen und Rücktritten aus triftigen Gründen,
  • Anmeldung zum letzten Versuch,
  • Anmeldung von Bachelor- und Masterarbeiten,
  • Organisation von Leistungsanmeldungen und
  • Ausstellung von Bescheinigungen und Zeugnisdokumenten.

Das Prüfungsamt bleibt am Mittwoch, den 17.01.2024 geschlossen. Sie erreichen mich telefonisch oder per E-Mail unter den unten angegebenen Kontaktdaten.

Möchten Sie in dieser Zeit Ihre Bachelor- oder Masterarbeit abgeben, ist dies nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit studienkoordination@psychologie.uni-siegen.de möglich!

Für dringende Bescheinigungen (keine Zeugnisunterlagen!) können Sie sich an meine Kollegin Frau Dreute-Rüppel (pa@lwf.uni-siegen.de) wenden.

Das Prüfungsamt ist am 30.01.2024 abweichend von den regulären Öffnungszeiten geschlossen.

 Ansprechpartnerin

christiane_krippendorf

Christiane Krippendorf

Raum:    AR-NB 0136
Telefon: +49 (0) 271/740-5545

pruefungsamt(at)psychologie.uni-siegen.de

 

Öffnungszeiten:
Dienstag + Mittwoch 8:30 – 12:00 Uhr und
nach Vereinbarung telefonisch und/oder
per E-Mail: Montag - Donnerstag i. d. R. 8:00 – 13:00 Uhr

Postanschrift:

Universität Siegen
Fakultät V - Department Psychologie
Prüfungsamt
Adolf-Reichwein-Straße 2a
57068 Siegen

 

Anmeldezeitraum und Fristen

 

1. Anmeldezeitraum für das Wintersemester 2023/24: 18.12.2023 – 18.01.2024

 

2. Anmeldephase für das Wintersemester 2023/24: 27.02.2024 – 12.03.2024

In diesem Zeitraum müssen alle Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie im Wintersemester 2023/24 erbringen, angemeldet werden. Bitte denken Sie auch an die Leistungen, die bereits semesterbegleitend erbracht wurden!

Möchten Sie den 2. Prüfungstermin (nur PL) wahrnehmen, können Sie sich dafür allerdings erst in der 2. Anmeldephase (27.02.2024 – 12.03.2024) anmelden.

Anmeldung von Studien- und Prüfungsleistungen:

Die Anmeldung zu Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt über Unisono. Eine Anleitung finden Sie hier.
Leistungen werden nach deren Erbringen in Ihrem Studienkonto (Unisono) verbucht und angezeigt.

Anmeldungen für den Wiederholungs- oder 2. Prüfungstermin:

Wie auch in den letzten Semestern können Studierende bei Klausuren, mündlichen Prüfungen und schriftlichen Tests, bei denen ein Zweittermin vorgesehen ist, den Zweittermin als Ersttermin wählen und sich dafür anmelden. Dafür können Sie sich erst in der 2. Anmeldephase (27.02.2024 – 12.03.2024) anmelden. Machen Sie hiervon Gebrauch, haben Sie allerdings keinen Anspruch auf einen weiteren Versuch im selben Semester! Nur wenn Sie den Ersttermin nutzen und nicht bestehen oder nicht erscheinen, oder sich mit ärztlichem Attest krank melden (Rücktrittsformular muss fristgerecht im Prüfungsamt eingereicht werden) können Sie den zweiten Termin als Wiederholungstermin wahrnehmen.

Rücktrittsfristen:

Ist ein Prüfungsdatum in Unisono angegeben, ist der Rücktritt bis zu einer Woche vor dem Prüfungsdatum über Unisono möglich. Wenn kein Prüfungsdatum angegeben ist, ist ein Rücktritt bis zum Ende des Semesters (31.03. oder 30.09.) möglich.
Hinweis: Bitte beachten Sie die Regelungen bei einem Rücktritt durch Krankheit (siehe §18 RPO-B bzw. RPO-M).

Wiederholungen von Prüfungen und Krankheit:

Für einen Rücktritt von Studien- und Prüfungsleistungen ist dem Prüfungsamt, innerhalb von drei Tagen nach dem Prüfungstermin, eine ärztliche Bescheinigung sowie das Formular "Rücktritt von Studien- und Prüfungsleistungen" aus dem Download-Bereich vorzulegen. Um die Frist zu wahren, können Sie uns die Unterlagen gerne vorab zumailen. Für die Verbuchung des Rücktritts sind aber die Originalunterlagen erforderlich!

Über Wiederholungstermine informieren Sie sich bitte bei den jeweiligen Lehrenden.
Hinweis
: Anmeldung von Wiederholungsterminen siehe "Anmeldezeitraum und Fristen".

Wiederholbarkeit von Studien- & Prüfungsleistungen:

Studienleistungen sind uneingeschränkt wiederholbar; Prüfungsleistungen können innerhalb eines Moduls zweimal wiederholt werden.
Wird eine Prüfungsleistung im letztmöglichen Wiederholungsversuch abgelegt, ist die Anmeldung der Leistung ausschließlich über das Prüfungsamt möglich. Wenden Sie sich hierzu einfach während der Anmeldephase per E-Mail an das Prüfungsamt. Gerne weisen wir darauf hin, dass es für den Fall, dass der 3. Versuch auch nicht bestanden wird, die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung (§ 11 Abs. 2) gibt. Dazu muss innerhalb von 2 Wochen ein Antrag über das Prüfungsamt gestellt werden! Bestandene Studien- und/oder Prüfungsleistungen können nicht wiederholt werden.

Nachmeldung von Leistungen:

Leistungen können über das Prüfungsamt nachgemeldet werden, sofern der/die Dozierende dem zustimmt. Dazu müssen die Dozierenden dem Prüfungsamt Name, Matrikelnummer, Studiengang und Modulelement mitteilen, sowie die Art der Leistung (SL und/oder PL).  Leiten Sie uns ggf. die entsprechende E-Mail weiter!

Informationen zu Versuchspersonenstunden, Experimentalpraktikum, Berufspraktikum und Bachelorarbeit:

Spezielle Informationen zu folgenden Modulen erhalten Sie auf gesonderten Seiten:

    Berufsbezogenes Praktikum
    Bachelorarbeit

Die Rahmenprüfungsordnungen (RPO-B und RPO-M), die Fachprüfungsordnungen (FPO-B und FPO-M) inkl. der Studienverlaufspläne und der Modulhandbücher sowie andere studienrelevante Dokumente finden Sie im Download-Bereich.


 
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